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ARBEITEN IM AUSLAND
Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche!
Jedes Jahr arbeiten Millionen von Menschen im Ausland und zahlen dort jeden Monat Lohn- oder Einkommenssteuer. Doch nur wenige wissen, dass die Möglichkeit besteht, sich diese Steuer ganz oder teilweise am Jahresende von den ausländischen Finanzbehörden erstatten zu lassen. So verlieren etwa Steuerzahlende in Deutschland, die keine Steuererklärung abgeben, nach Angaben der Stiftung Warentest jährlich einen durchschnittlichen Erstattungsbetrag von 900,00 EUR.
Gleiches gilt für das Kindergeld: Wenn Sie im EU-Ausland arbeiten, haben Sie den garantierten Anspruch auf den gleichen Kindergeldsatz, als würden Sie im jeweiligen Land leben. Und je nach EU-Staat besteht Ihr Kindergeldanspruch auch dann noch, wenn Ihre Tätigkeit im EU-Ausland längst beendet ist – teilweise sogar bis zu fünf Jahre rückwirkend.
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1
Kontakt aufnehmen
Erste Beratung bei UnionTax oder einem Partner. -
2
Unterlagen einreichen
Sie übergeben uns die nötigen Dokumente und erteilen das Mandat. -
3
Kindergeld prüfen
Wir checken Ihren Anspruch. -
4
Steuererklärung einreichen
Optimale Erstattungsmöglichkeiten inklusive. -
5
Steuerbescheid prüfen
Falls fehlerhaft, legen wir Einspruch ein. -
6
Steuererstattung auszahlen
Nach Erhalt leiten wir das Geld an Sie weiter. -
7
Kindergeld beantragen
Falls anspruchsberechtigt, übernehmen wir das für Sie. -
8
Kindergeldbescheid prüfen
Bei Fehlern legen wir Einspruch ein. -
9
Kindergeld auszahlen
Nach Geldeingang zahlen wir es an Sie aus.
IHRE ANSPRECHPERSONEN
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Finanzbehörden, Erstattungsanträge, Kindergeldanspruch – natürlich haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und dem weiteren Vorgehen. Mit unserem erfahrenen Expertenteam beraten wir Sie eingehend und nehmen uns Zeit für die Antworten – gerne in Ihrer Landessprache, ob Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch oder Spanisch – oder sonst auf Englisch oder Deutsch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!