Wir machen Ihre Kindergeldbeantragung zur Chefsache
Sie haben Kinder und arbeiten momentan im europäischen Ausland oder haben Sie dies bald vor? Dann haben Sie den garantierten Anspruch auf den gleichen Kindergeldsatz, als würden Sie im jeweiligen Land leben. Und je nach Gastland können Sie diesen Anspruch sogar rückwirkend – also nach Ende Ihrer Tätigkeit – beantragen!
Als erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten helfen wir Ihnen bei der Beantragung, derzeit mit Schwerpunkten in diesen Ländern:
• Deutschland (bis zu 6 Monate rückwirkend möglich)
• Österreich (bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich)
• Schweiz (bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich)
Speziell für Deutschland bieten wir Ihnen einen Kindergeld-Schnellantrag, mit dem Sie Ihre Ansprüche auf deutsches Kindergeld sichern können.
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1
Kontakt aufnehmen
Erste Beratung bei UnionTax oder einem Partner. -
2
Unterlagen einreichen
Sie übergeben uns die nötigen Dokumente und erteilen das Mandat. -
3
Kindergeld prüfen
Wir checken Ihren Anspruch. -
4
Steuererklärung einreichen
Optimale Erstattungsmöglichkeiten inklusive. -
5
Steuerbescheid prüfen
Falls fehlerhaft, legen wir Einspruch ein. -
6
Steuererstattung auszahlen
Nach Erhalt leiten wir das Geld an Sie weiter. -
7
Kindergeld beantragen
Falls anspruchsberechtigt, übernehmen wir das für Sie. -
8
Kindergeldbescheid prüfen
Bei Fehlern legen wir Einspruch ein. -
9
Kindergeld auszahlen
Nach Geldeingang zahlen wir es an Sie aus.
So einfach geht’s! ?

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1
Damit Sie Kindergeld erhalten, müssen Sie mindestens ein Kind haben. Mit Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, endet die Kindergeldzahlung zunächst.
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2
Kinder, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden, können auch weiterhin Kindergeld erhalten,
wenn dies der Familienkasse nachgewiesen und das Kindergeld neu beantragt wird. -
3
Das Kindergeld wird jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Bei behinderten Kindern ist auch Kindergeld nach Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Fragen Sie unsere Spezialisten.
IHRE ANSPRECHPERSONEN
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Finanzbehörden, Erstattungsanträge, Kindergeldanspruch – natürlich haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und dem weiteren Vorgehen. Mit unserem erfahrenen Expertenteam beraten wir Sie eingehend und nehmen uns Zeit für die Antworten – gerne in Ihrer Landessprache, ob Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch oder Spanisch – oder sonst auf Englisch oder Deutsch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!




