Innovative Lösungen für die vollautomatisierte und digitalisierte Abfrage von Steueridentifikationsnummer (ST-IDNr.) nach § 139b AO.
Mit dem Beginn des Veranlagungszeitraums 2023 ist eine bedeutende Veränderung in Kraft getreten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer direkt betrifft:
Mit dem Beginn des Veranlagungszeitraums 2023 ist eine bedeutende Veränderung in Kraft getreten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer direkt betrifft: Die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen erfordert nun zwingend die Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.). Dies wurde vom Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 23.01.2024 klar herausgestellt und folgt auf die Abschaffung der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) zum Ende des Jahres 2022.
UnionTax reagiert proaktiv auf diese Änderungen und bietet einen vollautomatisierten, digitalisierten Service zur Beantragung und Abruf der Steuer-Identifikationsnummer an. Über unsere innovative Plattform können Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle erforderlichen Schritte unkompliziert und effizient online durchführen. Die Beantragung der Steuer-Identifikationsnummer erfolgt vollständig automatisiert, was nicht nur Zeit spart, sondern auch für eine zuverlässige und präzise Abwicklung der steuerlichen Prozesse sorgt.
Unser Service ermöglicht eine nahtlose Integration in Ihre bestehenden Arbeitsabläufe und gewährleistet eine reibungslose Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur 4-6 Wochen, sodass Sie schnellstmöglich von den Vorteilen unseres digitalisierten Services profitieren können.
Für weitere Informationen und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich an unseren Arbeitgeberservice per E-Mail (arbeitgeber@uniontax.eu) oder telefonisch gebührenfrei unter (D-A-CH 0800 90 05 501) wenden. Unser kompetentes Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Anliegen zu klären.