Kann man Kindergeld in Deutschland 4 Jahre rückwirkend beantragen?
Seit dem 01.01.2018 ist die Beantragung von Kindergeld in Deutschland nur noch für 6 Monate rückwirkend möglich. Viele Kindergeldberechtigte verlieren seither viel Geld, weil ihre Ansprüche verjährt sind!
Kann man Kindergeld in Deutschland 4 Jahre rückwirkend beantragen?
Die Antwort ist aktuell ein klares Nein.
Seit dem 01.01.2018 ist die Beantragung von Kindergeld in Deutschland nur noch für 6 Monate rückwirkend möglich. Viele Kindergeldberechtigte verlieren seither viel Geld, weil ihre Ansprüche verjährt sind!
Wir sind aber der Meinung, dass dieses Gesetz rechtswidrig ist!
Deshalb führen wir seit 2021 Gerichtsprozesse gegen die Sechsmonatsfrist für unsere Mandanten. Ein Teilerfolg ist nun erreicht. 4 Verfahren werden nun vor dem Bundesfinanzgericht (BFH) verhandelt. Ziel ist, dass diese Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Wir sind der Auffassung, dass die Sechsmonatsfrist gegen Europarecht verstößt und dass unsere Mandanten durch diese Frist erheblich benachteiligt werden.
Wir sind positiv, dass wir diesen Kampf gegen die Ungerechtigkeit der Sechsmonatsregelung gewinnen werden. Der Europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass er die Diskriminierung von Gastarbeitern sowie die Verletzung des Freizügigkeitsrechts nicht durchgehen lässt. Wir sind daher guter Dinge, dass die Rechtsfrage seitens er Europäischen Gerichtshofs im Sinne unserer Mandanten, sowie aller anderen Kindergeldberechtigten, entschieden wird.
Sichern Sie Ihre Ansprüche über uns ab!
Um die Ansprüche unserer Mandanten abzusichern, beantragen wir vorsichtshalber auch für verjährte Zeiten Kindergeld. Sollten wir die Gerichtsverfahren gewinnen, bedeutet dies, dass wir die Kindergeldansprüche tausender Mandanten auf Jahre rückwirkend noch geltend machen können.
Kindergeldanträge, die nicht über uns eingereicht wurden, enthalten diese Absicherung nicht.
Wir sind ein kompetentes Team aus Steuerexperten und Rechtsanwälten, die seit 2013 über 150.000 erfolgreich Kindergeldverfahren geführt haben. Vertrauen daher auch Sie auf unsere Erfahrung und unser Wissen, um erfolgreich Ihre Ansprüche zu verfolgen. Anträge, die wir dieses Jahr noch einreichen, können im Falle des Erfolgs vor dem Europäischen Gerichtshof sogar bis 2020 rückwirkend Erfolg haben.
Rufen Sie uns an oder kontaktieren einen unserer Berater in Ihrer Nähe, wir beantworten Ihre Fragen gerne.