UnionTax erweitert seine Zuständigkeit mit einer neuen Zusammenarbeit
UnionTax wächst weiter – Neue Partnerschaft für mehr Effizienz bei internationalen Steuer- und Kindergeldverfahren
Die UnionTax Steuerberatergesellschaft GmbH (CH) hat ihre Strukturen erweitert: Ab sofort arbeitet sie mit der UnionTax Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland zusammen. Diese übernimmt künftig zentrale Aufgaben wie die Einreichung von Kindergeld- und Steueranträgen, die Bearbeitung von Einsprüchen und Klagen sowie die direkte Kommunikation mit den zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich.
Grenzüberschreitende Verfahren – effizient aus einer Hand
Der entscheidende Vorteil dieser Zusammenarbeit liegt in der gemeinsamen Bearbeitung der einzelnen Mandate. Dadurch optimieren wir unsere Abläufe bei grenzüberschreitenden Verfahren erheblich und ermöglichen eine deutlich direktere, schnellere und effizientere Kommunikation mit den Behörden. Auch komplexe Sachverhalte, bei denen innerhalb eines Jahres in mehreren Ländern gearbeitet wurde, lassen sich nun zügiger abwickeln.
Die UnionTax Rechtsanwaltsgesellschaft wird dabei von Rechtsanwalt Kay Hübner geleitet, einem Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit seiner langjährigen Erfahrung bringt er zusätzliche rechtliche Expertise in komplexe steuerliche Fragestellungen ein.
Als in der EU operativ tätige Rechtsanwaltsgesellschaft schafft UnionTax zudem die Grundlage, ihre Dienstleistungen auf weitere europäische Märkte auszuweiten und Mandanten auch in rechtlichen Fragen umfassend zu betreuen.