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Grenzgänger

Steuerberatung für Arbeitnehmer im deutsch-schweizerischen Grenzverkehr

 

Spezialisiert auf Arbeitnehmer, Grenzgänger und grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und der Schweiz

Die steuerlichen Regelungen zwischen Deutschland und der Schweiz gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen des internationalen Steuerrechts. Unterschiedliche Steuersysteme, Quellensteuern, Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten führen häufig zu Unsicherheiten und erhöhtem Beratungsbedarf.

Als spezialisierte Steuerberatungskanzlei vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmer und Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz. Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Tätigkeit in der Schweiz als auch Schweizer Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind.

Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir die Besonderheiten beider Steuersysteme und begleiten unsere Mandanten umfassend gegenüber den Finanzbehörden in Deutschland und den Steuerbehörden in der Schweiz.

Unsere Leistungen

Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland und
Tätigkeit in der Schweiz

  • 1

    Erstellung deutscher Einkommensteuererklärungen
    unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte.

  • 2

    Beratung zur beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht
    sowie zu den steuerlichen Auswirkungen von Wohnsitz- und Tätigkeitswechseln.

  • 3

    Prüfung des Grenzgängerstatus
    der Nichtrückkehrtage sowie der steuerlichen Folgen von Homeoffice- und mobilen Arbeitsmodellen.

  • 4

    Berücksichtigung und Anrechnung der Schweizer Quellensteuer
    sowie Begleitung bei Quellensteuerkorrekturen.

  • 5

    Unterstützung bei der Vermeidung von Doppelbesteuerungen
    auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz.

  • 6

    Prüfung von Schweizer Lohnausweisen
    sowie Unterstützung bei Ansässigkeitsbescheinigungen und weiteren steuerlichen Nachweisen.

  • 7

    Vertretung gegenüber deutschen Finanzämtern und Schweizer Steuerbehörden
    in steuerlichen Angelegenheiten.

  • 8

    Umfassende Beratung zu grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen
    zwischen Deutschland und der Schweiz.

Vertretung auf beiden Seiten der Grenze

Grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern häufig die Kommunikation mit mehreren Behörden gleichzeitig. Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur gegenüber deutschen Finanzämtern, sondern unterstützen sie auch bei Verfahren, Anträgen und Korrespondenz mit Schweizer Steuerämtern und Quellensteuerbehörden.

Unser Ziel ist es, steuerliche Risiken zu minimieren, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und die steuerliche Situation unserer Mandanten optimal zu gestalten.

Ihre Vorteile

  • 1

    Spezialisierung auf Arbeitnehmer und Grenzgänger

  • 2

    Umfassende Erfahrung im deutsch-schweizerischen Steuerrecht

  • 3

    Vertretung gegenüber deutschen und Schweizer Behörden

  • 4

    Digitale Betreuung unabhängig vom Wohnort

  • 5

    Persönliche Ansprechpartner mit grenzüberschreitender Expertise

IHRE ANSPRECHPERSONEN

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Finanzbehörden, Erstattungsanträge, Kindergeldanspruch – natürlich haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und dem weiteren Vorgehen. Mit unserem erfahrenen Expertenteam beraten wir Sie eingehend und nehmen uns Zeit für die Antworten – gerne in Ihrer Landessprache, ob Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch oder Spanisch – oder sonst auf Englisch oder Deutsch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

+41 (0)715750800
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